Unser D light-Infomaterial zum downloaden
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns häufiger gestellt werden.
Falls Ihre persönliche Fragen nachfolgend nicht beantwortet werden sollten, schreiben Sie uns doch einfach eine E-Mail an info@dlight-club.de oder rufen Sie uns an Tel.: +49(0)30 – 25923781. Wir freuen uns, Ihnen weiter helfen zu können!
Wir haben erst im Hostel/Hotel von der Disco erfahren und möchten
ebenfalls dabei sein, haben aber keine Anmeldung ausgefüllt. Geht das?
Gruppen können sich bis zum Veranstaltungsabend anmelden, entweder über das Hostel/ Hotel oder telefonisch. Gruppen, die auf gut Glück zur Veranstaltung kommen, können bei freien Kapazitäten auch noch Einlass finden. Die Bezahlung erfolgt dann bar vor Ort.
Wir sind alle erst 15 Jahre alt, können wir überhaupt in den Club?
Klar doch! Unsere Party ist eine geschlossene Veranstaltung, so dass das kein Problem ist. Vorraussetzung ist allerdings, dass ihr eine Aufsichtsperson (Lehrer/-in) dabei habt. Diese kann sich – muss sich aber nicht – ins Getümmel auf der Tanzfläche stürzen. Lehrer können sich in einer separaten Lounge entspannt zurücklehnen!
Unsere Betreuer möchten nicht mitkommen, haben es uns aber gestattet, in die Disco zu gehen. Kommen wir ohne Begleitperson hinein?
Nein! Schülern wird der Eintritt nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet!
Wir sind ein Berliner Schwimmverein und möchten gerne ebenfalls in den Berliner Club! Können wir uns anmelden?
Nein, leider nicht. Nur registrierten Gruppen, die in Berlin bzw. München zu Gast sind, ist der Eintritt gestattet!
Unsere Schüler sind 17 Jahre alt. Wir möchten nicht, dass sie sich im Club alkoholische Getränke kaufen. Können Sie das sicherstellen?
Ja, die Begleitperson bestimmt am Einlass zum Club, ob die Schüler im Rahmen des Jugendschutzgesetzes Alkohol trinken dürfen oder nicht. Die Schüler erhalten dementsprechend farbige Armbänder.
Wir hatten tolle Tage in Berlin, an unserem Abschlussabend sollen meine 16jährigen Schüler mal ein Bier trinken dürfen. Wenn ich die Erlaubnis zum Alkoholkonsum während der D light – Veranstaltung gebe, kann dann auch die Anzahl der alkoholischen Getränke reglementiert werden?
Ja, nach Absprache mit Ihnen würden die Schüler zusätzlich zu dem grünen Armband jeweils 1 – maximal 3 – Getränkebons erhalten, die sie an der Bar beim Kauf eines alkoholischen Getränks abgeben müssen. Ist der Bon verbraucht, können sich die Jugendlichen nur noch Softdrinks kaufen. Im Übrigen werden bei unseren Veranstaltungen keine Spirituosen, Mixgetränke und Alkopops verkauft.
Ich lege als Lehrer auch viel Wert auf den Gehörschutz für meine Schüler. Wird im Club die Lautstärke der Musik geregelt?
Auch uns ist der Gehörschutz wichtig. Die Clubs, in die wir uns einmieten, sind mit der modernsten Technik ausgestattet und der Lautstärkepegel wird auf das empfohlene Höchstmaß reglementiert.
Dürfen die Schüler während der Veranstaltung den Club verlassen?
Nur mit Erlaubnis der Aufsichtsperson dürfen die Jugendlichen das Clubgelände verlassen. Zum Luftschnappen stehen natürlich jedem die separaten Außenbereiche der Clubs zur Verfügung.